Medikationsmanagement

Die Apothekerschaft will mehr Verantwortung für die Arzneimitteltherapie übernehmen und die Versorgung ihrer Patienten durch systematisches Medikationsmanagement weiter verbessern. Dazu hat sie in einem Grundsatzpapier im Juni 2014 detailliert die Leistungen beschrieben, die hinter den Begriffen ‚Medikationsanalyse‘ und ‚Medikationsmanagement‘ stehen müssen.

Als Grundlage für eine optimierte Arzneimittelversorgung hat die Bundesapothekerkammer die Leistungen, die hinter den Begriffen ‚Medikationsanalyse‘ und ‚Medikationsmanagement‘ stehen, erstmals detailliert definiert. 2016 wurde ein Glossar mit weiteren Begriffsbestimmungen veröffentlicht. An diesen Definitionen sollen zukünftig alle einschlägigen Initiativen gemessen werden. Gemäß der systematischen Definition ist unter ‚Medikationsanalyse‘ eine strukturierte Analyse der aktuellen Gesamtmedikation eines Patienten zu verstehen. Sie hat die Erhöhung der Effektivität der Arzneimitteltherapie und die Minimierung von Arzneimittelrisiken zum Ziel. Von ‚Medikationsmanagement‘ soll zukünftig nur dann die Rede sein, wenn sich an die ‚Medikationsanalyse‘ eine kontinuierliche Betreuung durch ein interdisziplinäres Team anschließt. Dadurch sollen eine fortlaufende und dauerhafte Verbesserung der Arzneimitteltherapie sowie eine Reduzierung von Arzneimittelrisiken erreicht werden.

Für die Medikationsanalyse als zentrale Leistung des Apothekers im Rahmen des Medikationsmanagements hat die Bundesapothekerkammer als Hilfestellung für die Praxis die Leitlinie zur Qualitätssicherung „Medikationsanalyse“ nebst Kommentar und Arbeitshilfen herausgegeben. Des Weiteren hat sie Curricula für die Fortbildung erarbeitet, deren Inhalte für die Durchführung der Medikationsanalyse wichtig sind. Die Apothekerkammern der Länder bieten auf dieser Basis entsprechende Fortbildungen an.

Leitlinien und Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer