Projektförderung und Antrag zur Projektförderung durch die FI
Die Umsetzung von Projekten und Studien zur Pharmazeutischen Betreuung unterstützt die Förderinitiative Pharmazeutische Betreuung sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Form einer beratenden Tätigkeit.
Die Pharmazeutische Betreuung in Deutschland hat in den letzten Jahren einen deutlichen Auftrieb erfahren. Die Erkenntnisse und Erfahrungen aus der zunehmenden Anzahl an Modellprojekten und Studien versetzen Apotheker immer besser in die Lage, ihre Funktion als Heilberufler wahrzunehmen. Modellprojekte und Studien helfen, allgemeine Richtlinien und Hilfestellungen zur Umsetzung der Pharmazeutischen Betreuung zu entwickeln.
Projektförderung in zweifacher Weise:
- Finanzielle Unterstützung von Projekten oder Studien, die durch Einzelpersonen oder Institutionen durchgeführt werden. Die Förderungsmöglichkeit für Einzelpersonen kann dabei bis zu 100 % der Projektkosten betragen. Bei Institutionen ist eine Förderung bis zu 50 % möglich. Über die Förderung der Anträge wird, nach einer fachlichen Begutachtung durch den Wissenschaftlichen Beirat, vom Vorstand der Förderinitiative entschieden.
- Beratende Tätigkeiten und Begutachtung von Projekten, die finanziell nicht durch die Förderinitiative unterstützt werden können. Diese Projekte werden dann zwar vollständig durch den Projektträger finanziert, sie können aber auf die Erfahrungen und das „Know-how“ der Förderinitiative zurückgreifen. Die Zusammenarbeit zwischen interessierten Personen oder Institutionen kann dabei sowohl die Entwicklung eines Projektes im Rahmen der Pharmazeutischen Betreuung umfassen als auch die partielle Beratung bei der Projektentwicklung. Für Beratung von Nichtmitgliedern der Förderinitiative soll eine Kostenerstattung gefordert werden.
- Anträge zur Projektförderung durch die Förderinitiative können jederzeit eingereicht werden.