Medikationsplan
Seit 1. Oktober 2016 haben alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden, Anspruch auf einen Medikationsplan. Der Medikationsplan soll alle aktuellen und relevanten Arzneimittel des Patienten auflisten und Hinweise zu ihrer korrekten Anwendung geben. Somit kann er einen wesentlichen Beitrag zur Arzneimitteltherapiesicherheit leisten.
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Bundesärztekammer (BÄK) und Deutscher Apothekerverband (DAV) haben eine Vereinbarung getroffen, die die Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans regelt. Hierzu gehört auch eine technische Spezifikation, die von den Vertragspartnern in enger Abstimmung mit dem Bundesverband Gesundheits-IT e.V. (bvitg), dem ADAS – Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser e. V. und HL7 Deutschland e.V. erstellt wurde. Sie basiert auf den fachlichen Vorgaben eines Medikationsplans, der im Rahmen der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) initiierten Aktionspläne Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) entwickelt wurde und beinhaltet einen Barcode, welcher das technische Einlesen der Daten über einen Scanner ermöglicht.