Schutzimpfungen

Eine Schutzimpfung ist die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen (§ 2 Nr. 9 IfSG). Schutzimpfungen gehören somit zu den kostengünstigsten und wichtigsten Präventionsmaß­nah­men, die gegen ansteckende Krankheiten zur Verfügung stehen. Geimpfte schützen nicht nur sich selbst vor einer Erkrankung, sondern indirekt auch nicht geimpfte Personen in ihrem Umfeld. Sind ausreichend viele Menschen geimpft (hohe Impfquote), ist es möglich, die Übertragung von Infektionserregern einzudämmen und damit ggf. sogar eine Erkrankung weltweit auszurotten.

Moderne Impfstoffe sind grundsätzlich gut ver­träg­lich. Nur in seltenen Fällen werden Unverträglichkeiten und starke Nebenwirkungen beobachtet.

Auf den folgenden Unterseiten werden nach und nach Informationen bereitgestellt über

  • die Durchführung von Schutzimpfungen in Apotheken (gegen Influenza und SARS-CoV-2)
  • Impfstoffe, sowie über die Impfstoffversorgung durch Apotheken
  • die Ausstellung von Zertifikaten über die Impfung gegen COVID-19
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Eine Apothekerin führt eine Injektion in den Oberarm einer anderen Person durch.
 

Schutzimpfungen in Apotheken

Informationen über die Voraussetzungen und die Durchführung von Schutzimpfungen gegen Grippe (Influenza) und gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) in Apotheken finden Sie hier.

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Impfstoffe

Es stehen für Grippeschutzimpfungen und COVID-19-Schutzimpfungen verschiedene Impfstoffe zur Verfügung. Informationen zu den Impfstoffen, der Versorgung mit jenen und der Abrechnung finden sich hier.

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Digitale COVID-19-Zertifikate

Digitale Impfzertifikate über COVID-19-Impfungen und COVID-19-Genesenenzertifikate konnten in Apotheken bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt werden.