Preise und Honorare

Ärztlich verordnete Arzneimittel haben überall in Deutschland denselben Preis. Bei diesen rezeptpflichtigen Medikamenten ist das Honorar des Apothekers über die Arzneimittelpreisverordnung festgelegt. Für rezeptfreie Arzneimittel, die im Rahmen der Selbstmedikation abgegeben werden, gibt es keine Festhonorare. Apotheken legen ihre Preise im Wettbewerb fest.

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Preisbildung bei Arzneimitteln

Die Art und Weise, wie sich ein Arzneimittelpreis bildet, hängt davon ab, ob ein Medikament per Rezept vom Arzt verordnet wird oder auf bloßes Verlangen an den Patienten abgegeben wird.

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Apothekervergütung

Für ein auf Rezept verordnetes Arzneimittel gelten bundesweit einheitliche Arzneimittelpreise und Apothekerhonorare. Die gesetzlichen Krankenkassen bekommen einen Zwangsrabatt.

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Beispielrechnung: Fertigarzneimittel und Rezepturen

Für Fertigarzneimittel und Rezepturen gelten unterschiedliche Preisberechnungsmethoden. Beispielrechnungen zeigen, wie sich der Verkaufspreis zusammensetzt.

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Zuzahlungsbefreiungen für Patienten

Seit 2004 müssen alle volljährigen Patienten eine Zuzahlung leisten, wenn sie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung Arzneimittel verordnet bekommen.