Apothekervergütung

Wird ein Arzneimittel vom Arzt auf Rezept verordnet, gilt bundesweit derselbe Arzneimittelpreis und damit auch dasselbe Apothekerhonorar. Einen Zwangsrabatt müssen die Apotheken dabei allerdings den gesetzlichen Krankenkassen gewähren. Zusätzliche und besondere Formen der Vergütung gibt es für angefertigte Rezepturen, für den hohen Dokumentationsaufwand bei der Abgabe von Betäubungsmittel sowie für Nacht- und Notdienste.

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Festhonorar und Apothekenabschlag

Bei verordneten Arzneimitteln bekommt der Apotheker einen Festzuschlag als Vegütung. Das garantiert, dass er preisunabhnängig beraten kann.

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Rezepturen, Betäubungsmittel und Notdienst

Die "Apothekenzuschläge für Fertigarzneimittel" in der Arzneimittelpreisverordnung sind die häufigste, aber nicht die einzige Art der Entgeltung und Bezuschussung apothekerlicher Leistungen.