Apothekervergütung
Wird ein Arzneimittel vom Arzt auf Rezept verordnet, gilt bundesweit derselbe Arzneimittelpreis und damit auch dasselbe Apothekerhonorar. Einen Zwangsrabatt müssen die Apotheken dabei allerdings den gesetzlichen Krankenkassen gewähren. Zusätzliche und besondere Formen der Vergütung gibt es für angefertigte Rezepturen, für den hohen Dokumentationsaufwand bei der Abgabe von Betäubungsmittel sowie für Nacht- und Notdienste.