Impfungen

Apotheker sind Experten für Arzneimittel, auch für ganz besondere Arzneimittel – die Impfstoffe. Sie sollen Krankheiten nicht im Rahmen einer Therapie lindern oder heilen, sondern schon ihr Auftreten verhindern. Im Gegensatz zu anderen Arzneimitteln, die als Tabletten oder Kapseln beim Patienten zuhause zum Einsatz kommen, werden Impfstoffe in der Regel vom Haus-, Fach- oder Tropenarzt in der Praxis per Spritze injiziert. Man kann zwischen Standardimpfungen (gegen Tetanus, Masern etc.), saisonalen Impfungen (z.B. gegen Grippe) und Reiseimpfungen (z.B. gegen Gelbfieber) unterscheiden. Lebensalter und Aufenthaltsorte sind mitentscheidend für den individuellen Impfbedarf. Die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für alle Menschen oder bestimmte Zielgruppen empfohlenen Impfungen gehören zum Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und werden deshalb vollständig von ihnen bezahlt. Manche Krankenkassen übernehmen auch zusätzlich die Kosten für Reise- oder andere Impfungen als so genannte Satzungsleistung. Als Heilberufler setzen sich Apotheker für die Erhöhung der Impfquoten ein, die auch in Deutschland vielfach zu niedrig sind, um einen wirksamen Schutz der gesamten Bevölkerung gegen Ansteckung („Herdenschutz“) zu gewährleisten.

Per Gesetz sind die Apotheken zu einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln verpflichtet. Dieser Aufgabe kommen sie auch bei Impfstoffen gerne nach, wenngleich der logistische Aufwand hier deutlich höher ist als bei anderen Arzneimitteln. Sobald sich beispielsweise die STIKO-Empfehlungen ändern, müssen andere oder mehr Impfstoffe bestellt, gelagert und abgegeben werden als vorher. Zur jährlichen Grippesaison im Winter müssen die Influenza-Impfstoffe bereits im Frühling bestellt werden, da ihre Produktion bei den Herstellern mehrere Monate dauert. Grundsätzlich müssen alle Impfstoffe strengsten Anforderungen an einen sicheren und kühlen Transport zwischen Hersteller, Großhändler und Apotheke genügen - und eine spätere Kühllagerung in der Apotheke muss jederzeit gewährleistet sein. Die Ärzte wiederum fordern die Impfdosen per Sprechstundenbedarf auf einem rosa Rezept in den Apotheken an, die sie wiederum sicher und gekühlt je nach Bedarf an die Arztpraxen ausliefern.

Jedes Jahr rufen Apotheken ihre Kunden mithilfe von Postern und Flyern dazu auf, sich im Herbst gegen Grippe (Influenza) impfen zu lassen. Apotheken in ganz Deutschland halten auch Landkarten bereit, worauf die jeweils aktuellen Gefährdungsgebiete für Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) verzeichnet sind, die durch Zecken übertragen wird. Kunden können jederzeit in der Apotheke ihrer Wahl ihren gelben Impfpass zu einem Check mitbringen, bei dem etwaige Lücken im Impfschutz entdeckt werden. Auch bei einer reisepharmazeutischen Beratung vor dem Abflug nach Skandinavien oder in die Tropen kann auffallen, dass für Deutschland wichtige Standardimpfungen gegen Tetanus oder Masern nachgeholt oder aufgefrischt werden müssen. Ergänzend liegen in Apotheken auch Adressen von Tropenärzten und -instituten bereit.

Seit 2020 dürfen Apothekerinnen und Apotheker unter hohen fachlichen, räumlichen und organisatorischen Auflagen auch selbst in den Apotheken impfen, wie dies in vielen anderen Ländern schon seit langem möglich ist. Das Masernschutzgesetz 2020 hat zunächst Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken ermöglicht, die zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2022 in verschieden Bundesländern erfolgreich durchgeführt wurden. Nach Inkrafttreten des Pflegebonusgesetzes 2022 können Apotheken seit Oktober 2022 Grippeschutzimpfungen für Erwachsene bundesweit in der Regelversorgung anbieten. Mit Änderung des Infektionsschutzgesetzes dürfen Apothekerinnen und Apotheker seit 2021 auch Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bei Personen ab 12 Jahren durchführen. Grundsätzlich gilt, dass nur Apothekerinnen und Apotheker impfen dürfen, die eine spezielle ärztliche Fortbildung absolviert haben. Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat dazu umfangreiche Fachmaterialien entwickelt.