Medizinisches Cannabis

Seit 10. März 2017 dürfen Ärzte im Rahmen ihrer Therapiefreiheit im Einzelfall medizinisches Cannabis verordnen. Jede Apotheke kann nach einer ärztlichen Verordnung entsprechende Rezepturarzneimittel herstellen und abgeben. Ab April 2024 ist Medizinal-Cannabis ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, zuvor war es ein Betäubungsmittel.

Cannabis kann in verschiedenen Formen verordnet werden, zum Beispiel als Blüten oder als isolierter Hauptwirkstoff Dronabinol, auch als „THC“ bekannt.

Wie ein Patient medizinische Cannabisblüten anwenden soll, entscheidet der Arzt. Apotheker geben ihren Patienten bei der Abgabe des Rezepturarzneimittels entsprechende Anweisungen mit. Möglich ist die Inhalation mittels eines Verdampfers oder die Einnahme als Tee. Als Alternative zu medizinischem Cannabis in Form getrockneter Blüten kann der Arzt einen standardisierten Cannabisextrakt verordnen, aus dem die Apotheke ein Rezepturarzneimittel zur oralen Anwendung herstellt.

Wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt, übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ärztlich verordnete Rezepturarzneimittel. Für Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung fällt nur die Zuzahlung an, die pro Arzneimittel höchstens 10 Euro beträgt.

Einen Überblick über die Regelungen gibt das Faktenblatt Rezepturarzneimittel mit Cannabis, welches fortlaufend aktualisiert wird. Die Bundesapothekerkammer hat sich in den letzten Jahren wiederholt öffentlich zur medizinischen Anwendung von Cannabis geäußert. Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut wertet regelmäßig die Verordnungszahlen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus.

In Abgrenzung von Medizinal-Cannabis trat am 1. April 2024 das Cannabisgesetz (Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften) zur Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken in Kraft. Apotheken dürfen kein Cannabis zu Genusszwecken abgeben. 

Weitere Informationen für Apotheker*innen im Mitgliederbereich

Cannabis als Arzneimittel – Fakten und Herausforderungen

Am 21. Juni 2016 fand in Berlin das Symposium der Bundesapothekerkammer: Cannabis als Arzneimittel – Fakten und Herausforderungen statt. Anlass des Symposiums war die Veröffentlichung der Monographie „Cannabisblüten“ durch die Kommission Deutscher Arzneimittel Codex / Neues Rezeptur Formularium (DAC/NRF).

Pressemappe

Cannabis als Arzneimittel– Fakten und Herausforderungen, Dr. Andreas Kiefer
DAC Monographie „Cannabisblüten“, Dr. Michael Hörnig
Cannabis und Cannabinoide, Prof. Dr. Burkhard Hinz
BfArM: Cannabis als Arzneimittel - Fakten und Herausforderungen, Dr. Peter Cremer-Schaeffer
DGSS: Cannabis als Arzneimittel – Fakten und Herausforderungen

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Seit zwei Jahren können Patienten medizinisches Cannabis auf Rezept erhalten. Eine Bilanz des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e. V. (DAPI).