Akkreditierung von Fortbildungsmaßnahmen

Diejenigen, die Fortbildungsmaßnahmen veranstalten bzw. vertreiben, können ihre Angebote im Rahmen des Fortbildungszertifikates akkreditieren lassen. Dies betrifft insbesondere Vorträge, Seminare oder Onlinefortbildungen.

Fortbildungsmaßnahmen, die akkreditiert werden können

Damit die erfolgreiche Teilnahme auf das Fortbildungszertifikat angerechnet werden kann, müssen bestimmte Fortbildungsmaßnahmen zuvor akkreditiert worden sein. Dies betrifft Fortbildungen folgender Kategorien:

KategorieArt der Fortbildungsmaßnahme
1aSeminar, Workshop, Praktikum, wissenschaftliche Exkursion, Inverted Teaching
1bPharmazeutische Qualitätszirkel und Arzt-Apotheker-Gesprächskreise
2Kongress
3Live-Vortrag einschließlich Diskussion
7Fortbildungsmaßnahme für das eigenständige Lernen mit Lernerfolgskontrolle, z. B. Fortbildungsartikel, Lernvideo, Webcast, Audio-Fortbildung

Der Antrag auf Akkreditierung ist durch die ausrichtende bzw. vertreibende Person/Instanz oder eine von ihr beauftragte Dritte bei der entsprechenden Apothekerkammer oder der Bundesapothekerkammer zu stellen.

Zuständigkeit für die Akkreditierung – LAK oder BAK?

Die Zuständigkeiten für die Akkreditierung wurden zwischen den Apothekerkammern der Länder und der Bundesapothekerkammer (BAK) wie folgt vereinbart:

  • Fortbildungsmaßnahmen, die insgesamt oder überwiegend nicht ortsgebunden durchgeführt werden und sich an Berufsangehörige aus mehreren Kammergebieten richten, akkreditiert die Bundesapothekerkammer. Hierzu zählen insbesondere: Fortbildungen in Printmedien, auf elektronischen Datenträgern und im Internet (WebCasts, Web-Based-Training) sowie Online-Vorträge und -Seminare (Webinare).
  • Akkreditierungsanträge für ortsgebundene Fortbildungsmaßnahmen im Ausland richten Sie bitte ebenfalls an die Bundesapothekerkammer.
  • Ortsgebundene Veranstaltungen im Inland akkreditiert die regional zuständige Apothekerkammer.
  • Hybride Veranstaltungen, d. h. Live-Maßnahmen, an denen sowohl vor Ort als auch online teilgenommen werden kann, werden von der Apothekerkammer akkreditiert, in deren Kammergebiet der ortsgebundene Teil stattfindet.
    1. Für Fortbildungsmaßnahmen, die aus mehreren Teilen bestehen und deren ortsgebundene Teile in die Zuständigkeitsbereiche mehrerer Apothekerkammern fallen, sind grundsätzlich getrennte Anträge bei den jeweils zuständigen Apothekerkammern zu stellen. Die Apothekerkammern können vereinbaren, dass eine von ihnen den Antrag in Gänze prüft.

Grundlagen für das Akkreditierungsverfahren (Richtlinie, Qualitätskriterien, AGB)

Die Grundlagen für die Entscheidung über Anträge auf Akkreditierung von Fortbildungsmaßnahmen durch die Bundesapothekerkammer sind die

  • Richtlinie der Bundesapothekerkammer für die Akkreditierung von Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen des Fortbildungszertifikats,
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das Akkreditierungsverfahren für Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen des Fortbildungszertifikats bei der Bundesapothekerkammer sowie
  • Qualitätskriterien für Fortbildungsmaßnahmen – Empfehlungen der Bundesapothekerkammer

in ihren jeweils gültigen Fassungen. Die Dokumente stehen im Downloadbereich dieser Seite zur Verfügung.

Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) hat auf ihrer Sitzung am 27. November 2024 die aktualisierte Version der Qualitätskriterien für Fortbildungsmaßnahmen – Empfehlungen der Bundesapothekerkammer verabschiedet. Sie tritt am 01.01.2019 in Kraft. Alle Anträge, die ab diesem Datum bei der BAK eingehen, müssen die Qualitätskriterien erfüllen.

Die entscheidenden Neuerungen sind:

  • Präzisierung der Definition der Fortbildung
  • Konkretisierung des Themenspektrums für Fortbildungsmaßnahmen
  • Erweiterung der Optionen für die Durchführung von Lernerfolgskontrollen
  • Erweiterung der Möglichkeit zur Kontrolle der Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zum eigenständigen Lernen
  • Vorgaben für Aufbau- und Zusatzstudiengänge sowie für externe Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  • Definition der innerbetrieblichen Fortbildung
  • (Beschreibung der Möglichkeiten zur Teilnahmekontrolle – gelangt erst Relevanz, sobald die überarbeitete Akkreditierungsrichtlinie in Kraft tritt)

Grundlagendokumente

Kosten für das Akkreditierungsverfahren

Das Akkreditierungsverfahren ist für den Antragsteller grundsätzlich kostenpflichtig. Der Geschäftsführende Vorstand der Bundesapothekerkammer hat die Kosten hierfür wie folgt festgelegt:

  1. Für die Entscheidung über einen Antrag auf Akkreditierung einer Fortbildungsmaßnahme im Rahmen des Fortbildungszertifikats erhebt die Bundesapothekerkammer Kosten i. H. v. 75,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
     
  2. Die Kosten können auf Antrag erlassen werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    1. Der Fortbildungsanbieter ist selbst Antragsteller.
    2. Der Fortbildungsanbieter ist nicht umsatzsteuerpflichtig.
    3. Es werden keine Kosten bzw. Gebühren für die Teilnahme erhoben.
    4. Weder die Fortbildungsmaßnahme noch der Anbieter werden durch Sponsoren unterstützt.

OAP: Online-Akkreditierungsportal der Bundesapothekerkammer

Zum 01.01.2017 wurde das Antragsverfahren bei der Bundesapothekerkammer auf ein Onlineverfahren umgestellt. Bitte benutzen Sie für Anträge an die Bundesapothekerkammer das Online-Akkreditierungsportal (OAP). Das OAP finden Sie unter:

Lernerfolgskontrollen

Lernerfolgskontrollen sollen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit geben, den Fortbildungserfolg, d. h. den Zuwachs an Kenntnissen und Fertigkeiten, zu überprüfen. Die Lernerfolgskontrolle sollte aus einem auf die Lerneinheit abgestimmten Fragebogen bestehen. Im Folgenden haben wir einige Links aufgeführt unter denen Sie Tipps für die Erstellung von Lernerfolgskontrollen finden können.

Des Weiteren steht Ihnen eine Vorlage für die Erstellung eines Fragebogens nach dem A/B-Strangprinzip zum Download zur Verfügung. Bei der Ausspielung der Fragen wird für jedes Fragenpaar nach dem Zufallsprinzip entschieden, welche der beiden Varianten (A oder B) verwendet wird. Der Vorteil dieser Form der Lernerfolgskontrolle liegt darin, dass sichergestellt werden kann, dass nur eine der beiden Varianten je Frage im Fragebogen auftaucht. Dadurch können einem Fortbildungsinhalt zwei Fragen zugeordnet werden, ohne dass beide Fragen im Fragebogen auftauchen können. Dies erleichtert die Erstellung der Fragen und stellt zugleich sicher, dass alle wesentlichen Aspekte der Fortbildung in der Lernerfolgskontrolle vorkommen.

Teilnahmebescheinigungen

Nach erfolgreichem Abschluss einer Fortbildungsmaßnahme erhalten alle Personen, die daran teilgenommen haben, eine Bescheinigung von der Ausrichterin bzw. Ausrichter. Diese muss der Muster-Teilnahmebescheinigung in Anlage 1 o. g. Richtlinie entsprechen, damit die Fortbildungspunkte auf das Fortbildungszertifikat angerechnet werden können.

Weiter unten steht Ihnen eine Muster-Teilnahmebescheinigung als Dateivorlage zum Download zur Verfügung, die Sie gerne verwenden dürfen (Format: Microsoft© Word 2009 oder neuer).

Teilnahmebestätigungen – Vorlage und Muster

Erklärung bzw. Ausschluss potenzieller Interessenkonflikte bzw.

Gemäß o. g. Qualitätskriterien für Fortbildungsmaßnahmen sind potenzielle Interessenkonflikte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gegenüber schriftlich offenlegen. Dies gilt für

  • Referentinnen und Referenten,
  • Leiterinnen und Leiter von Seminaren und Workshops,
  • Autorinnen und Autoren,
  • Moderatorinnen und Moderatoren sowie für
  • Anbieterinnen und Anbieter, sofern deren Interessenkonflikte nicht offensichtlich sind (bspw. allgemein bekannter Vertrieb bestimmter Produkte, die mit dem Fortbildungsthema im Zusammenhang stehen).

Folgende Vorgehensweise wird empfohlen:

Potenzielle Interessenkonflikte werden in lesbarer Schrift (Schriftart, ‑farbe und ‑größe) unter der Überschrift „Potenzielle Interessenkonflikte“ oder sinngemäßer Bezeichnung angegeben.

  • Folienpräsentationen: Auf einer gesonderten Folie am Anfang der Präsentation (eine der ersten drei Folien)
  • Printmedien: Entweder am Anfang oder am Ende der Fortbildungsinhalte, in jedem Fall jedoch vor etwaigen Anhängen, wie dem Quellenverzeichnis, dem Stichwortverzeichnis oder den so genannten Pflichttexten, und der Lernerfolgskontrolle
  • Internetseiten: Am Anfang der Fortbildungsinhalte oder auf der Übersichtsseite, ggf. die Erklärung an zuvor genannte Stelle verknüpfen (Hyperlink auf eine separate Internetseite, PDF-Datei o. Ä.)

Im Falle der Verwendung von anderen Medien bitte diejenige Methode anwenden, die dem Zweck am nächsten kommt. Wird die Fortbildung unter Verwendung mehrerer Medien durchgeführt, genügt die Erklärung potenzieller Interessenkonflikte in jenem Medium, das als erstes eingesetzt wird.

Unten finden Sie eine PowerPoint-Vorlage für Folienpräsentationen inkl. Erläuterungen, die Sie gerne verwenden können.

Erklärung potenzieller Interessenkonflikte – Vorlage für Folienpräsentationen

Lernziele

Gemäß o. g. Qualitätskriterien sind für Fortbildungsmaßnahmen Lernziele zu definieren. Sie sind vor Beginn – und sofern erforderlich vor der Buchung/Einschreibung – den potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bekanntzugeben, so z. B. im Ankündigungsschreiben.

Lernziele können unterschiedlich formuliert werden. Wichtig ist, dass für die Interessentinnen und Interessenten erkennbar ist, was sie von der Teilnahme erwarten können. International bewährt hat sich die Formulierung der Lernziele gemäß der Taxonomie nach Bloom bzw. deren Weiterentwicklung durch Anderson & Krathwohl.

Lernziele formulieren – Hilfestellungen