Außerhalb von Europa arbeiten
Außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz besteht kein genereller Anspruch auf Erteilung der Berufserlaubnis als Apotheker. Oftmals müssen für die Anerkennung der deutschen Apothekerausbildung Prüfungen, Prüfungsabschnitte oder ganze Examina absolviert werden.
Wenn Sie eine Tätigkeit als Apotheker außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraume (EWR) oder der Schweiz anstreben, so sind die Vorschriften des jeweiligen Staates anwendbar. Meistens besteht kein genereller Anspruch auf Erteilung der Berufserlaubnis. Die Entscheidung wird im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung der Ausbildung und eines Ermessensspielraumes der Behörden des jeweiligen Landes gefällt. Häufig ist es erforderlich, dass deutsche Apotheker Prüfungen, Prüfungsabschnitte oder ganze Examina absolvieren müssen. Ob der dadurch entstehende Aufwand an Zeit und Kosten lohnt, sollte vorher genau abgewogen werden. Daneben werden in der Regel bestimmte Sprachnachweise gefordert.
Die folgende Auflistung ist eine Auswahl an Organisationen, die Praktika im Ausland vermitteln bzw. sich ehrenamtlich engagieren. Zum Teil richten sich die Angebote an Pharmaziestudierende.
Praktika zum Beispiel über
Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.V.
Rise Worldwide-Projekt des Deutschen Akademischer Austauschdienst e.V. (DAAD)
International Association for the Exchange of Students for Technical Experience (IAESTE)
Ehrenamtliches Engagement zum Beispiel über
Kontaktdaten der europäischen Apothekerorganisationen sind über den Zusammenschluss der Apotheker in der europäischen Union (ZAEU) erhältlich. Auch der Weltverband der Apotheker, Apotheken und Pharmazie - die Fédération Internationale Pharmaceutique (FIP) hat eine Liste mit den Kontaktdaten der Mitgliedsorganisationen veröffentlicht. Die Apothekerorganisationen der Länder können Ihnen bei Fragen über die Bestimmungen vor Ort weiterhelfen.