Akkreditierung von Weiterbildungsmaßnahmen
Um die für die Weiterbildung erforderlichen Kenntnisse zu erwerben, sind spezielle Weiterbildungsseminare zu besuchen. Diese werden von den Apothekerkammern der Länder angeboten. Daneben können Qualifizierungsmaßnahmen anderer Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Um einheitliche Maßstäbe bei der Anerkennung anzulegen, haben die Apothekerkammern der Länder die Bundesapothekerkammer beauftragt, die Qualifizierungsmaßnahmen dieser Anbieter zu prüfen, ggf. anzuerkennen und in geeigneter Form bekannt zu machen. Das Verfahren ist durch eine entsprechende Richtlinie festgelegt.
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Voraussetzung für eine Akkreditierung ist, dass das Angebot bestimmte Qualitätskriterien erfüllt. Diese Kriterien gelten für Seminare und E-Learning-Angebote.
Anbieter, die ihre Weiterbildungsmaßnahmen prüfen und akkreditieren lassen wollen, reichen einen der untenstehenden Anträge bevorzugt elektronisch ein.