Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie

Patient*innen, die ambulant ein orales Antitumortherapeutikum neu verordnet bekommen, haben Anspruch auf eine „Erweiterte Medikationsberatung“ in der Apotheke („Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“). Im persönlichen Gespräch mit der/dem Patient*in werden neben den bei dieser Leistung genannten Aspekten zudem die Besonderheiten der oralen Antitumortherapie adressiert. Bei Bedarf erfolgt zwei bis sechs Monate nach der „Erweiterten Medikationsberatung“ in der Apotheke ein Folgegespräch, um potenzielle Anwendungsprobleme, Probleme bei der Therapietreue oder Nebenwirkungen mit der/dem betroffenen Patient*in zu besprechen.

Damit Sie mit dieser pDL sofort durchstarten können, finden Sie unter „Materialien für die Durchführung“ alle notwendigen Materialien.
„Ergänzende Materialien“ (z. B. Leistungs-/Prozessbeschreibungen, SOPs etc.) finden Sie separat.

Antworten auf wichtige Fragen rund um diese pDL finden Sie im FAQ-Bereich.

Die Dienstleistung im Überblick

Die „Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ besteht zum einen aus den unter der Dienstleistung „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ beschriebenen Leistungen. Hierbei werden die Besonderheiten der oralen Antitumortherapie adressiert. Zusätzlich erfolgt bei Bedarf 2 bis 6 Monate später ein weiteres Gespräch mit dem Patienten bzw. der Patientin, um mögliche Probleme mit der oralen Antitumortherapie zu erkennen und zu lösen sowie die Therapietreue zu stärken.

Folgende Ziele werden mit der Dienstleistung verfolgt:

  • Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch Erkennen und Lösen bestehender oder Prävention potenzieller arzneimittelbezogener Probleme (ABP)
  • Erhöhung der Effektivität der Arzneimitteltherapie
  • Verbesserung der Qualität der Arzneimittelanwendung
  • Förderung der Therapietreue
  • Förderung der Verbreitung eines AMTS-geprüften Medikationsplans
  • Zusammenarbeit zwischen den Heilberufen stärken

Die vertraglich vereinbarte Leistungsbeschreibung sowie Prozessbeschreibung in Form eines Flussdiagramms finden Sie hier:

Vertraglich vereinbarte Leistungsbeschreibung

Prozessbeschreibung

Prozessbeschreibung im Power-Point-Format

Es sind nur approbierte Apotheker*innen zur Erbringung dieser Dienstleistung berechtigt. Sie müssen eine Fortbildung auf Basis des Curriculums der Bundesapothekerkammer „Medikations­analyse, Medikationsmanagement als Prozess“ absolviert haben. Die folgenden, mindestens gleichwertigen Fort- und Weiterbildungen werden derzeit ebenfalls als Qualifikation akzeptiert:

  • ATHINA
  • ARMIN
  • Apo-AMTS
  • Medikationsmanager BA KlinPharm
  • Weiterbildung Geriatrische Pharmazie
  • Weiterbildung Allgemeinpharmazie

Nach Aufforderung der Krankenkasse ist eine gültige Bescheinigung über eine der genannten Fort- bzw. Weiterbildungen vorzuweisen.

Darüber hinaus bieten einige Apothekerkammern freiwillige, themenvertiefende Fortbildungen nach dem Curriculum „Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ an, das in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Onkologische Pharmazie (DGOP e. V.) erstellt wurde.

Die Gespräche mit den Patienten bzw. Patientinnen sollten in einem geeigneten Raum bzw. einem abgeschirmten Bereich, der eine vertrauliche Beratung ermöglicht, durchgeführt werden.

Sind die formalen Anforderungen erfüllt, sollten folgende Aspekte bedacht werden, um eine reibungslose Durchführung der pharmazeutischen Dienstleistung zu ermöglichen:

  • Materialien beschaffen und bereitlegen (z. B. Gesprächsleitfaden, Arbeitshilfen)
  • Festlegung von Verantwortlichkeiten und Arbeitsabläufen im Team (wer, was, wann und wie?)
  • Terminvergabe: Stoßzeiten vermeiden

Anspruchsberechtigt sind:

  • Versicherte Personen einmalig im ersten halben Jahr nach Beginn mit einer ambulanten oralen Antitumortherapie sowie
  • Versicherte Personen, die eine weitere ärztlich verordnete orale Antitumortherapie als ambulante Folgetherapie beginnen (Neuverordnung eines Antitumortherapeutikums) einmalig im ersten halben Jahr nach Beginn der Folgetherapie.

Bei paralleler Erst-/Neuverordnung mehrerer oraler Antitumortherapeutika, wird für alle Arzneimittel eine gemeinsame pharmazeutische Dienstleistung angeboten und abgerechnet. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Dienstleistung „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ bleiben hiervon unberührt. (siehe Anspruchsberechtigung bei pDL Medikationsberatung)

Für die Erbringung der Dienstleistung wird zwischen dem Patienten bzw. der Patientin und der Apotheke eine Vereinbarung geschlossen. Darin werden unter anderem die Inhalte der Dienstleistung kurz beschrieben und die Voraussetzungen genannt. Es gibt eine Lang- und eine patientenverständlichere Kurzfassung. Die Kurzfassung gibt die wesentlichen Inhalte der Langfassung wieder. Wird die Kurzfassung verwendet, ist in der Fußzeile ein Hinweis zu ergänzen, wo die Langfassung der Vereinbarung zu finden ist. Diese kann zum Beispiel in der Apotheke ausgelegt oder auf der apothekeneigenen Homepage zur Verfügung gestellt werden.

Mit der Unterschrift auf der Vereinbarung erklären die Patient*innen, dass sie die Voraussetzungen für den Erhalt der Dienstleistung erfüllen (siehe Anspruchsberechtigte Versicherte) und quittieren mit einer zweiten Unterschrift den Erhalt der Dienstleistung. Die unterschriebene Vereinbarung bleibt in der Apotheke, der Patient bzw. die Patientin erhält eine Kopie.

Da sich der Patient bzw. die Patientin bezüglich dieser pharmazeutischen Dienstleistung an die Apotheke, mit der die Vereinbarung geschlossen wurde, bindet, reicht bei erneuter Erbringung dieser Dienstleistung eine weitere Quittierung des Erhalts und die Bestätigung der Anspruchsvoraussetzungen. Diese ist zusammen mit der Vereinbarung aufzubewahren.

Eventuellen Rücksprachen mit dem Arzt bzw. der Ärztin, ebenso wie der Übersendung des Ergebnisberichts an den hauptbetreuenden Arzt bzw. die hauptbetreuende Ärztin, muss die Patientin bzw. der Patient ebenfalls zustimmen. Dafür ist die Entbindung der Heilberufler*innen von der Schweigepflicht zu unterzeichnen. Hierfür wurde eine Schweigepflichtentbindung formuliert. Das Dokument hierfür ist in beiden Vereinbarungsversionen enthalten. Falls Patient*innen der Schweigepflichtentbindung nicht zustimmen, kann die Dienstleistung trotzdem erbracht werden.  

Eine gesonderte Einwilligungserklärung zum Datenschutz ist nur für die Abrechnung mit Privatpatient*innen empfohlen.

Kurzfassung der Vereinbarung zwischen Apotheke und Versicherten

Langfassung der Vereinbarung zwischen Apotheke und Versicherten

Die Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie ist ein Prozess, der in Teilschritten abläuft und aus zwei, separat abrechenbaren Dienstleistungsbausteinen besteht. Idealerweise sollten Ärztinnen und Ärzte vorab über die Dienstleistung informiert werden (Informationsflyer für Ärzt*innen über die pharmazeutischen Dienstleistungen).

Vor bzw. zu Beginn der pharmazeutischen Dienstleistung ist eine schriftliche Vereinbarung mit der bzw. dem Versicherten zu treffen.

Kurzfassung der Vereinbarung zwischen Apotheke und Versicherten

Langfassung der Vereinbarung zwischen Apotheke und Versicherten

Teilleistung 1

Die „Erweiterte Medikationsberatung unter Berücksichtigung der Besonderheiten der oralen Antitumortherapie“ verläuft analog zur pharmazeutischen Dienstleistung „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“. Der Fokus wird zusätzlich auf die orale Antitumortherapie gerichtet.

Teilleistung 2

Das „Semistrukturierte Folgegespräch“ erfolgt 2-6 Monate im Anschluss an die Teilleistung 1. Es unterstützt dabei, die Besonderheiten der oralen Antitumortherapie aus dem Beratungsgespräch der Teilleistung 1 zu wiederholen, Probleme mit der Medikation zu identifizieren und damit die Therapietreue des Patienten/der Patientin zu erhöhen.

Arbeitshilfen

Neben den Arbeitshilfen zur pharmazeutischen Dienstleistung „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ stehen zusätzlich folgende Arbeitshilfen zur Verfügung, die die Besonderheiten der oralen Antitumortherapie fokussieren:

  • Die Standardarbeitsanweisung (SOP) eignet sich für den Einstieg und als Orientierung bei der Durchführung der pDL.
  • Die Prozessbeschreibung bietet eine Übersicht der einzelnen Schritte sowie der jeweils dazugehörigen Arbeitshilfen.
  • Die Arbeitshilfe zur Teilleistung 1 beinhaltet eine Checkliste zur Dokumentation der einzelnen Leistungsschritte, einen Gesprächsleitfaden für die Datenerfassung, ein Formular für die Datenerfassung sowie einen Gesprächsleitfaden für das Beratungsgespräch im Anschluss an die pharmazeutische AMTS-Prüfung.
  • Für die Arbeitshilfe zur Teilleistung 2 steht ein separates Dokument zur Verfügung das neben einer Checkliste zur Dokumentation der einzelnen Leistungsschritte einen Gesprächsleitfaden für das semistrukturierte Folgegespräch bietet.

Die Dienstleistung ist als Gesamtleistung mit einer Vergütung von € 90,- netto abrechenbar. Kommt das vereinbarte Abschlussgespräch nicht zustande, hat mindestens ein weiterer telefonischer Kontaktversuch durch die Apotheke zu erfolgen. Ist auch dieser nicht erfolgreich, erfolgt das Versenden des Berichtes an den hauptbetreuenden Arzt bzw. die hauptbetreuende Ärztin, sofern die Patientin bzw. der Patient hierzu eingangs seine Einwilligung erteilt hat. Nach entsprechendem Kontaktversuch gilt die Dienstleistung für die Abrechnung als vollständig erbracht.

Eine Abrechnung erfolgt mit dem Sonderkennzeichen „Erweiterte Medikationsberatung bei oraler Antitumortherapie“ (SPZN 17716820).

Eine erneute, auf die ambulante orale Antitumortherapie zugeschnittene, Beratung in Form eines semistrukturierten Gesprächs, kann 2-6 Monate nach der Medikationsberatung erfolgen. Diese Beratung ist mit einer Vergütung von € 17,55 abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt mit dem Sonderkennzeichen SPZN 17716837.

Höchst vorsorglich regen wir an, dass für Abrechnungsvorgänge mit Privatpatient*innen vorab eine Einwilligungserklärung gegenüber der Apotheke abgegeben wird.

Mehr erfahren

Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die pharmazeutischen Dienstleistungen.

Revision

  • 31.01.2024: Aktualisierung der Kurzfassung der Vereinbarung
  • 15.02.2023: Ergänzung der Abrechnungsdaten in der Lang- und Kurzfassung der Vereinbarung  

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