Berufe
Nur pharmazeutisches Personal darf nach § 3 ApBetrO Arzneimittel entwickeln, herstellen, prüfen und abgeben. Auch die Information und Beratung über Arzneimittel darf nur durch pharmazeutisches Personal erfolgen.
Zum pharmazeutischen Personal einer Apotheke gehören:
- Apothekerinnen und Apotheker,
- pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA),
- Apothekerassistentinnen und -assistenten,
- Pharmazieingenieurinnen und -ingenieure,
- Apothekenassistentinnen und - assistenten,
- Pharmazeutische Assistentinnen und Assistenten.
Es gibt aber auch nichtpharmazeutisches Personal, vor allem:
- pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA)
- Apothekenhelferinnen und -helfer,
- Apothekenfacharbeiterinnen und -facharbeiter.
Diese dürfen weder über Arzneimittel informieren noch welche abgeben.
Berufsorientierung
Videobotschaft von ABDA-Präsidentin Overwiening zu Schülerpraktika in der Apotheke
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Ein Praktikum kann die Berufswahl von Schülerinnen und Schülern maßgeblich beeinflussen. Durch möglichst vielfältige Aufgaben lernen sie die Apotheke als Arbeitsort und die einzelnen Berufe kennen. Ein erfolgreiches Praktikum ist somit für junge Menschen und auch für Apotheken - insbesondere im Sinne der Nachwuchsgewinnung - von großer Bedeutung.