Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA)
Quick-Info
PTA sind "die rechte Hand" der Apothekerin bzw. des Apothekers. In der Apotheke informieren und beraten sie - unter der Aufsicht einer Apothekerin bzw eines Apothekers - die Patientinnen und Patienten bei der Arzneimittelabgabe und stellen Rezepturen wie Salben, Zäpfchen oder Kapseln her.
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Details zum Beruf und der Ausbildung
Voraussetzungen und Ablauf der Ausbildung
Voraussetzung für die Ausbildung als PTA ist ein Realschul- oder gleichwertiger Abschluss. Daneben sollten gut schulische Leistungen in Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern nachgewiesen worden sein. Manuelle Geschicklichkeit, die Fähigkeit zu sorgfältigem und verantwortungsvollem Arbeiten sind ebenso unerlässlich wie Kontaktfreude und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Menschen.
Die PTA-Ausbildung dauert 2,5 Jahre: eine zweijährige schulische Ausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsfachschule und eine sechsmonatige praktische Ausbildung in der Apotheke. Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung ist die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA.
Schulischer Teil der Ausbildung
An der Schule erhalten die angehenden PTA Unterricht in Fächern, wie Arzneimittelkunde, Galenik (Herstellung von Arzneimitteln), Botanik, Chemie, Ernährungskunde und Körperpflegekunde. Daneben werden praktische Übungen zur Erkennung von Arzneipflanzen, Herstellung verschiedener Arzneiformen sowie zum EDV-Umgang durchgeführt. In den Ferien müssen die PTA-Schülerinnen und -Schüler ein vierwöchiges Praktikum in einer Apotheke ableisten. Die schulische Ausbildung endet mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen.
Praktischer Teil der Ausbildung
An die Ausbildung in der PTA-Schule schließt sich die praktische Ausbildung in der Apotheke an. Die Bearbeitung ärztlicher Verschreibungen, Beschaffung von Informationen sowie Beratung von Patientinnen und Patienten zur ordnungsgemäßen Anwendung und Aufbewahrung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren gehört zu den Aufgaben einer bzw. eines zukünftigen PTA. Weiterhin werden die PTA mit der Prüfung von Arzneimitteln, Arznei- und Hilfsstoffen sowie der Herstellung von Arzneimitteln und deren Preisberechnung vertraut gemacht. Aber auch Kenntnisse über die für die Apotheke wichtigsten Rechtsvorschriften werden vermittelt. Während der Ausbildung in der Apotheke ist eine schriftliche Arbeit - das sogenannte Tagebuch - anzufertigen. Die praktische Ausbildung endet mit der mündlichen Prüfung im Fach „Apothekenpraxis“.
Berufsausübung
Der Beruf der PTA darf nur mit staatlicher Anerkennung ausgeübt werden. Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird diese Erlaubnis erteilt.
Aufgrund Ihrer Ausbildung sind PTA nicht nur in der öffentlichen Apotheke, sondern z. B. auch in Krankenhausapotheken, in der Industrie, an der Universität oder in Verwaltungen tätig.
Die Apothekerkammern und der Bundesverband PTA e. V. (BVpta) bieten Informationen über berufsbegleitende Weiterbildungen, z. B. in Dermopharmazie oder Ernährung. Bei gegebener Zugangsvoraussetzung - dreijährige Berufstätigkeit und Bestehen einer Eingangsprüfung an der Universität bzw. eines Probestudiums - steht es den PTA dann auch offen, ohne Abitur ein Studium der Pharmazie an einer Universität anzuschließen.
Richtlinie zur Durchführung der praktischen Ausbildung zur/zum PTA
Gemäß dem PTA-Reformgesetz, das zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, hat die Bundesapothekerkammer (BAK) eine Richtlinie erarbeitet, die das Nähere für die Durchführung der praktischen Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin oder zum pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) regelt. Die „Richtlinie zur Durchführung der praktischen Ausbildung zur/zum PTA“ wurde am 10. Mai 2022 von der Mitgliederversammlung der BAK verabschiedet. Sie besteht aus einem allgemeinen Teil und vier Anlagen:
- Anlage 1: Zuweisung von Ausbildungsinhalten zu den Lerngebieten nach Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA (PTA-APrV)
- Anlage 2: Musterausbildungsplan als Empfehlung für die zeitliche und inhaltliche Strukturierung der praktischen Ausbildung
- Anlage 3: 19 Arbeitsbögen, die die Möglichkeit bieten, sich vertiefend mit den verschiedenen Ausbildungsinhalten zu beschäftigen
- Anlage 4: zwei Evaluationsbögen – für Praxisanleiter*innen und PTA-Auszubildende
Die Arbeitsbögen werden regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht.
Die Mitgliederversammlung der BAK empfiehlt, die Richtlinie bereits im Rahmen der praktischen Ausbildung in der Apotheke für die PTA-Auszubildenden zu nutzen, die die Ausbildung nach dem alten bis 1. Januar 2023 gültigen Recht begonnen haben.
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